Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intraprenör GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin (nachfolgend: „Intraprenör“) gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunden“).
Stand: 25.02.2024
Alle Dienstleistungen und Lieferungen der Intraprenör gegenüber Kunden erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil all unserer Angebote. Sie gelten auch für alle zukünftigen Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden. Eine Inanspruchnahme unserer Angebote ohne Anerkennung unserer AGB ist ausgeschlossen.
Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Intraprenör ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Intraprenör im Einzelfall nicht gesondert widerspricht oder einen Auftrag ausführt, ohne den Bedingungen des Kunden oder eines Dritten zu widersprechen.
Alle zwischen dem Kunden und Intraprenör im Zusammenhang mit der jeweiligen Inanspruchnahme von Angeboten von Intraprenör getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB und aus individuellen Vereinbarungen mit den Kunden in den Angeboten.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Maßgeblich ist die vor Inanspruchnahme unserer Angebote gültige Fassung der Intraprenör AGB.
Intraprenör bietet seinen Kunden Coaching-, Agentur- und Beratungsdienstleistungen sowie sonstige Dienstleistungen und damit in Zusammenhang stehende Leistungen in hybrider Form (digital und/oder analog), standardisiert und/oder individualisiert an (nachfolgend “Aufträge”). Gegenstand eines Auftrags ist ausschließlich die jeweils vereinbarte, in einem schriftlichen individuellen Angebot an den Kunden dargestellte Leistung von Intraprenör in den dargestellten Mengen, Einzelpreisen und Kosten.
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Intraprenör erfolgt schriftlich. Der Kunde gibt durch die elektronische Bestätigung unserer Angebote eine eindeutige Willenserklärung ab.
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.
Es wird die vereinbarte Dienstleistung als solche geschuldet, nicht das Werk und der wirtschaftliche Erfolg.
Uns steht ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Intraprenör bestimmt die Besetzung und Auswahl von Mitarbeitern in einem Auftrag. Intraprenör ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch einen bestimmten Mitarbeiter, Subunternehmer oder Dritten ist nicht geschuldet oder beanspruchbar.
Zeit und Ort der Leistungserbringung liegen im Ermessen von Intraprenör. Wo unsere Leistung nicht digital erfolgen kann oder die Leistungserbringung es erfordert, an einem bestimmten Ort, beispielsweise einem Geschäftssitz des Kunden tätig zu werden, werden entsprechend angemessene Reisen durch unsere Mitarbeiter unternommen.
Sofern die Leistungserbringung digital erfolgen kann, gewährleistet der Kunde, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden vorliegen. Diese werden dem Kunden durch Intraprenör mitgeteilt.
Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Dies umfasst sowohl die Bereitstellung von Informationen und Kontakten als auch die Auswahl geeigneter Ansprechpartner im Rahmen eines Auftrages sowie soweit erforderlich den Zutritt zu Geschäftsräumen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert diese und verhindert die Leistungserbringung durch Intraprenör ganz oder teilweise, bleibt der Vergütungsanspruch von Intraprenör unberührt.
Im Falle der Verhinderung oder erheblichen Erschwerung der Leistungserbringung durch höhere Gewalt verzögert sich unsere Leistung entsprechend.
Leistungsdokumentationen, beispielsweise in Form von Stundenprotokollen, werden nicht vorgelegt, es sei denn dies ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Die vereinbarten Leistungen können innerhalb der Vertragslaufzeit flexibel erbracht werden. Kunde und Intraprenör stimmen sich zu Beginn der Zusammenarbeit über den Zeitplan ab und passen diesen bei Bedarf zu unterschiedlichen Zeitpunkten erneut an. Der Zeitplan ist jeweils so anzulegen oder zu aktualisieren, dass sichergestellt ist, dass Intraprenör sämtliche vereinbarten Leistungen innerhalb der Vertragslaufzeit erbringen kann. Die Parteien sind nicht an eine Ausschöpfung der Laufzeit gebunden, vielmehr wird angestrebt, den Auftrag frühestmöglich erfolgreich zu beenden.
Handelt es sich bei unserem Angebot um eine Honorarvereinbarung, ist dies wortwörtlich im Angebot hervorgehoben. Entsprechende Leistungen und Preise (beispielsweise für Stunden oder Sitzungen) werden individuell im Angebot vereinbart und nach Anfallen berechnet.
Handelt es sich bei unserem Angebot um einen Kostenvoranschlag, ist dies wortwörtlich im Angebot hervorgehoben. Im Kostenvoranschlag werden Leistungen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung jeweils verfügbaren Informationen zu einem Gesamtaufwand geschätzt. Sollte Intraprenör feststellen, dass der geschätzte Aufwand voraussichtlich um mehr als 10% wesentlich überschritten wird, informiert Intraprenör den Kunden, spätestens bei Erreichen von 2/3 (75%) des veranschlagten Aufwandes, damit die Parteien die weiteren Schritte besprechen können und nach Klärung fortfahren. Stimmt der Kunde einer Leistungserweiterung zu, gelten die im Angebot vereinbarten Konditionen, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Im Rahmen bestehender Angebote können zusätzliche Leistungen (bspw. Arbeitsstunden) durch den Kunden hinzugefügt werden. Intraprenör trägt dem Verlangen nach Änderungen des Kunden Rechnung, sofern sie im Rahmen der betrieblichen Kapazitäten möglich sind. Änderungen oder deren Realisierung wirken sich auf die Vertragsbedingungen aus, insbesondere auf die Leistungen oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine Anpassung, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und Verschiebung von Terminen.
Zeit und Ort der Leistungserbringung liegen im Ermessen von Intraprenör. Wo unsere Leistung nicht digital erfolgen kann oder die Leistungserbringung es erfordert, an einem bestimmten Ort, beispielsweise einem Geschäftssitz des Kunden tätig zu werden, werden entsprechend angemessene Reisen durch unsere Mitarbeiter unternommen.
Alle Änderungen und Ergänzungen finden auf Grundlage bestehender Angebote statt. Sie bedürfen der Schriftform und sind auf elektronischem Wege (E-Mail) durch eindeutige Willensäußerung des Kunden beauftragbar. Sie werden dem Kunden von Intraprenör bestätigt.
Die Laufzeit der Verträge beginnt mit Vertragsschluss und beträgt ein Jahr, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Eine ordentliche Kündigung des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von Intraprenör unberührt. Ein wichtiger Grund für Intraprenör liegt insbesondere vor, wenn ein Kunde gegen diese AGB verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht einstellt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder mangels Masse abgelehnt wurde bzw. der Kunde einen Insolvenzantrag gestellt hat. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich jeweils gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
Der Kunde ist vorleistungsverpflichtet. Er erhält unmittelbar nach Vertragsschluss eine Anzahlungsrechnung in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamtaufwandes. Danach erhält er drei monatliche Teilrechnungen in Höhe von jeweils 25% des verbleibenden Gesamtaufwandes zum jeweiligen Monatsende. Bei Änderung der Leistungen erhält er gegebenenfalls eine weitere Schlussrechnung.
Verträge mit einem Gesamtvolumen bis 10.000 Euro netto sind grundsätzlich bei Abschluss in voller Höhe fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Intraprenör erstellt eine ordnungsgemäße umsatzsteuerausweisende Rechnung.
Die Zahlung erfolgt bargeldlos. Wenn nicht anders vereinbart, stellt der Kunde Intraprenör ein SEPA-Firmenlastschrift-Mandat aus. Hierzu stellt Intraprenör bei Vertragsschluss ein entsprechendes Formular bereit.
Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behalten wir uns vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Intraprenör behält sich die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden ausdrücklich vor.
Sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung notwendig werden und erforderlich sind, jedoch nicht explizit im Angebot genannt worden sind, gelten als Auslagen und werden dem Kunden in einer gesonderten Auslagenrechnung am Ende der Laufzeit in Rechnung gestellt. Bei Vertragslaufzeiten über den Geschäftsjahreswechsel von Intraprenör (31.12.) erhält der Kunde eine Auslagenrechnung für das endende Geschäftsjahr und eine weitere zum Ende der Laufzeit über die Auslagen des Folgejahres.
Zu den Auslagen zählen sämtliche Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten (nachfolgend “Reisekosten”). Zu den Reisekosten gehören Bahnfahrten 1. Klasse zzgl. Zuschlägen wie Reservierungen; Flugkosten in der Economy-Class; PKW-Fahrten (Miete, Treibstoff, 0,42 Euro/gefahrenem Kilometer), Unterkunfts- und Verpflegungskosten in angemessener Höhe. Die Reisekosten werden in Bruttosumme an den Auftraggeber weiterberechnet. Einzelbelege können auf expliziten Wunsch des Kunden gegen eine Pauschale von 300 Euro je Auslagenrechnung vorgelegt werden. Die Pauschale wird mit der Auslagenrechnung oder per Schlussrechnung fällig.
Sonstige Erfordernisse, die nicht explizit bereits im Angebot aufgeführt worden sind, werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch den Kunden fällig. Hierzu können extern eingekaufte Leistungen wie Coaches, Trainer, Speaker, Programmierer oder Agenturen gehören, sowie Software-Lizenzgebühren, Workshop-, Print-, Film-, Audio- oder Fotomaterial, sowie dessen Herstellung. Für die Nutzung von Workshopräumlichkeiten oder Aufnahmestudios am Standort von Intraprenör in Berlin mit mehr als 3 Personen über mehr als 3 Stunden werden 500 Euro pro Kalendertag berechnet (inkl. Mineralwasser, Kaffee).
Der Kunde erhält ein ausschließliches, übertragbares, unterlizenzierbares, zeitlich, inhaltlich und örtlich unbegrenztes Nutzungsrecht an von uns für ihn erstmalig erstellten Ergebnissen oder bereitgestellten Dienstleistungen.
Der Kunde räumt Intraprenör das zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Ergebnisse bzw. bereitgestellten Dienstleistungen zu Referenzzwecken zu nutzen, soweit es sich nicht um vertrauliche Informationen handelt. Intraprenör ist insbesondere berechtigt, den Kunden und den Auftrag unter Verwendung der Unternehmensbezeichnung, des Logos und der Marken des Kunden sowie unter Beschreibung des Vorgehens als Referenz für eigene Marketingzwecke zu nennen. Dies umfasst auch das Recht zur Verwendung audiovisueller Erzeugnisse (Testimonials) des Kunden.
Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-How.
Die Parteien vereinbaren, solche vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Leistungserbringungen zu verwenden und hierüber Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch über das Vertragsende hinaus.
Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht, wenn diese Informationen öffentlich bekannt werden, ein Gericht oder eine Behörde die Offenlegung verlangt oder die Informationen vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung schon bekannt waren oder danach ohne Kenntnis der Informationen von der empfangenden Partei entwickelt werden.
Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haftet Intraprenör nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet Intraprenör - gleich aus welchem Rechtsgrund - im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Intraprenör, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung),
nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Intraprenör gilt die Datenschutzerklärung von Intraprenör (www.intraprenör.de/datenschutz).
Der Kunde kommuniziert mit Intraprenör auch elektronisch über DSGVO-konforme Angebote, die Intraprenör bestimmen kann. Dazu gehören die Angebote Asana, Miro, Google Workspace, Microsoft Teams, Slack. Intraprenör kann zukünftig weitere Angebote, die die Datenverarbeitungsanforderungen der DSGVO erfüllen, hinzufügen.
Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sowie Interviewmitschriften, die Intraprenör im Rahmen von Gesprächen mit Mitarbeitenden, Workshops, Expertengesprächen und anderen zur Leistungserbringung stattfindenden Methoden anfertigt, bleiben zum Schutz der Quellen bei Intraprenör. Intraprenör ist berechtigt, diese Daten zu vernichten.
Mit Erbringung einer Leistung, spätestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit vernichtet Intraprenör sämtliche Daten ordnungsgemäß. Intraprenör hat keine Pflicht zur Aufbewahrung oder Bereitstellung von Daten nach Ende der Vertragslaufzeit.
Für diese AGB und die Vertragsbeziehungen zwischen Intraprenör und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, Unternehmer iSv § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung zwischen Intraprenör und dem Kunden ergebenden mittelbaren oder unmittelbaren Streitigkeiten Berlin.