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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 02/2026 Geltungsbereich und Vertragsschluss 1.1 Diese AGB bilden den Rahmen für alle Coaching-, Agentur- und Beratungsleistungen der Intraprenör GmbH („Intraprenör“) gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“).
1.2 Um eine klare Basis für unsere Projekte zu haben, gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Unsere Zusammenarbeit startet offiziell mit der Bestätigung unseres Angebots durch den Kunden (Textform/E-Mail ausreichend). Individuelle Absprachen im Angebot haben dabei stets Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Schließen wir zu einem späteren Zeitpunkt neue Verträge ab, ersetzen deren Regelungen etwaige frühere Vereinbarungen zum selben Thema, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Leistungsumfang und Zusatzleistungen 2.1 Intraprenör erbringt hochwertige Beratungs-, Coaching-, und Agenturdienstleistungen. Wir begleiten Sie mit voller Kraft, schulden rechtlich jedoch kein Werk oder einen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg. Die Auswahl des Teams und der Methodik liegt in unserer fachlichen Verantwortung (§ 315 BGB).
2.2 Die im Angebot vereinbarte Vergütungsform (z. B. Pauschale oder Zeitkontingente) definiert den Umfang. Bei mengenbasierten Leistungen stellt die angegebene Menge Ihr verfügbares Kontingent dar.
2.3 Wünsche, die über das vereinbarte Kontingent oder den Angebotsrahmen hinausgehen, setzen wir gerne als Zusatzleistung um. Diese berechnen wir auf Basis der im Angebot vereinbarten Konditionen (z. B. dort genannte Stunden- oder Tagessätze oder der aus dem Gesamthonorar resultierende Einzelpreis).
2.4 Die Beauftragung zusätzlicher Leistungen kann einfach und flexibel erfolgen – insbesondere mündlich im Termin oder per E-Mail.
2.5 Um uns ganz auf Ihre Ziele konzentrieren zu können, erstellen wir detaillierte Leistungsnachweise (wie Stundenprotokolle) nur dann, wenn dies vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Mitwirkung und Durchführung 3.1 Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Ein erfolgreiches Projekt lebt von der Zusammenarbeit, daher zählen wir darauf, dass Sie uns notwendige Informationen, Kontakte und bei Bedarf Zugang zu Ihren Geschäftsräumen ermöglichen.
3.2 Bei digitalen Formaten gewährleistet der Kunde, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf seiner Seite vorliegen.
3.3 Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung oder verzögert diese, bleibt der Vergütungsanspruch von Intraprenör unberührt.
3.4 Die Laufzeit beginnt mit Vertragsschluss und beträgt ein Jahr, sofern nicht anders vereinbart. Vereinbarte Leistungen sind innerhalb dieser Laufzeit abzurufen. Nicht genutzte Kontingente verfallen nach Laufzeitende ohne Erstattungsanspruch, es sei denn, Intraprenör hat die Nichtleistung exklusiv zu vertreten.
Vergütung und Zahlungsbedingungen 4.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Um eine verlässliche Projektressourcenplanung zu gewährleisten, erfolgt die Rechnungsstellung in Raten: Eine Anzahlung von 25 % der Gesamtsumme wird direkt bei Vertragsschluss berechnet. Die verbleibende Summe wird in drei gleichmäßigen Raten (jeweils 25 %) in den drei darauffolgenden Monaten fakturiert.
4.3 Bei Aufträgen mit einem Gesamtvolumen bis 12.500 € netto erfolgt die Abrechnung aufgrund des geringeren administrativen Aufwands in einer Summe direkt bei Vertragsabschluss.
4.4 Wir schätzen eine zügige Abwicklung. Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns bei einem deutlichen Zahlungsverzug das Recht vorbehalten, die Arbeiten am Projekt bis zum Ausgleich der offenen Posten zu pausieren.

Projektauslagen
5.1 Sämtliche zur Durchführung des Projekts notwendigen Aufwendungen werden gesondert berechnet. Hierzu zählen insbesondere Reisekosten (Bahnfahrten 1. Klasse, Flugkosten Economy, PKW-Fahrten mit 0,42 €/km sowie angemessene Unterkunfts- und Verpflegungskosten). Kosten für externe Leistungen (z. B. Speaker, Lizenzen oder spezielles Material) werden nur nach Ihrer vorherigen Freigabe berechnet.
5.2 Um die administrativen Kosten für beide Seiten so gering wie möglich zu halten, erfolgt unsere Abrechnung standardmäßig pauschalisiert. In diesem digitalisierten Prozess werden die Kosten als Bruttobeträge (inkl. Umsatzsteuer) ohne Einzelbelegnachweis fakturiert. Das spart Zeit in Ihrer und unserer Buchhaltung und schont personelle Ressourcen.
5.3 Sollten Ihre internen Compliance-Richtlinien eine detaillierte Nettoabrechnung inklusive aller Einzelbelege erfordern, kommen wir dem gerne nach. Bitte teilen Sie uns dies zu Projektbeginn mit. Da dieser Prozess eine manuelle Aufbereitung und Prüfung außerhalb unserer digitalen Standardabläufe erfordert, berechnen wir für diesen zusätzlichen Service eine Bearbeitungspauschale von 300 € pro Auslagenrechnung. Laufzeit und Kündigung 6.1 Der Vertrag endet durch Zeitablauf. Eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen.
6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
6.3 Kündigt der Kunde vorzeitig, ohne dass Intraprenör dies zu vertreten hat, bleibt der volle Vergütungsanspruch von Intraprenör unberührt.
Nutzungsrechte und Referenz 7.1 Der Kunde erhält ein exklusives, übertragbares und zeitlich wie örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
7.2 Wir freuen uns, unsere Zusammenarbeit sichtbar zu machen. Intraprenör darf den Kunden, dessen Logo und das Projekt (inkl. Testimonials) zeitlich und örtlich unbeschränkt zu Marketingzwecken als Referenz nutzen.
Haftung und Geheimhaltung 8.1 Intraprenör haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Personenschäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
8.2 Beide Parteien wahren Stillschweigen über vertrauliche Informationen (insbesondere Know-how und interne Abläufe) über das Vertragsende hinaus.
Datenschutz und Aufzeichnung 9.1 Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns Priorität. Ergänzend zu diesen AGB gilt unsere separate Datenschutzerklärung, die detailliert über den Umgang mit personenbezogenen Daten informiert.
9.2 Für eine effiziente Projektabwicklung nutzen wir marktgängige Software-Lösungen (z. B. Google Workspace, Microsoft Teams, Slack, Miro, Asana) sowie moderne KI-gestützte Tools. Wir wählen diese sorgfältig aus und achten auf angemessene Datenschutzstandards gemäß unserer Datenschutzerklärung.
9.3 Soweit Arbeitsergebnisse unter Einsatz von KI erstellt werden, durchlaufen diese stets eine menschliche Überprüfung und Veredelung durch unser Team, um die vereinbarte Qualität sicherzustellen.
9.4 Wir weisen darauf hin, dass rein KI-generierte Inhalte nach aktueller Rechtslage oft keinem Urheberrechtsschutz unterliegen. Unsere Einräumung von Nutzungsrechten (Punkt 7) bezieht sich daher auf die von Intraprenör erbrachte Auswahl, Strukturierung und Bearbeitung der Ergebnisse.
9.5 Video- oder Audioaufzeichnungen aus Workshops dienen ausschließlich dem Quellenschutz und der internen Qualitätssicherung. Diese Daten verbleiben bei Intraprenör und werden nach Projektabschluss ordnungsgemäß gelöscht. Schlussbestimmungen 11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 11.2 Gerichtsstand für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.
Intraprenör ist die HR‒Beratung aus Berlin.
Als strategischer People & Culture Partner entwickeln wir innovative HR‒Produkte und begleiten Transformations‒Projekte.
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