der Intraprenör GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin
Stand: 01/2026
Diese AGB gelten für alle Leistungen der Intraprenör GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Intraprenör Leistungen vorbehaltlos erbringt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Maßgeblich ist die jeweils bei Beauftragung gültige Fassung dieser AGB.
Intraprenör erbringt Beratungs-, Coaching-, Agentur- und sonstige Dienstleistungen in digitaler und/oder analoger Form.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebene Leistung einschließlich Leistungsform, Umfang, Vergütung und Laufzeit.
Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder in Textform durch Bestätigung des Angebots.
Soweit zwischen den Parteien zu einem späteren Zeitpunkt neue Verträge oder Angebote geschlossen werden, gehen deren Regelungen früheren Vereinbarungen zum selben Regelungsgegenstand vor. Frühere Vereinbarungen gelten insoweit nicht fort, es sei denn, ihre Weitergeltung ist ausdrücklich vereinbart.
Intraprenör schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.
Zeit, Ort, Ablauf und Ausgestaltung der Leistung bestimmt Intraprenör nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).
Leistungs- oder Stundennachweise werden nicht geschuldet, sofern deren Erstellung nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Die im Angebot vereinbarte Vergütungsform (z. B. Pauschale, Stunden-, Tages- oder sonstige mengenbasierte Vergütung) bestimmt den Leistungs- und Vergütungsrahmen.
Bei stunden- oder mengenbasierten Leistungen stellt die angegebene Menge ein Leistungskontingent dar. Leistungen über dieses Kontingent hinaus oder nicht vom Angebotsrahmen erfasste Leistungen gelten als Zusatzleistungen.
Zusatzleistungen werden gemäß der im Angebot vereinbarten Vergütung abgerechnet. Sofern keine ausdrückliche Regelung getroffen wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung von Intraprenör verwendete Standardstundensatz. Intraprenör teilt diesen vor Erbringung der Zusatzleistung in Textform mit. Beauftragt oder veranlasst der Kunde die Leistung danach, gilt der Stundensatz als vereinbart.
Die Beauftragung zusätzlicher Leistungen kann formlos erfolgen, insbesondere mündlich oder in Textform.
Verträge werden für die im Angebot festgelegte Laufzeit geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Laufzeit ist ausgeschlossen.
Die Laufzeit stellt zugleich den Zeitraum dar, innerhalb dessen der Kunde die vereinbarten Leistungen abrufen kann. Die Leistungserbringung setzt die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.
Nicht innerhalb der Laufzeit abgerufene Leistungsanteile gelten mit Ablauf der Laufzeit als erbracht, sofern deren Nichterbringung nicht ausschließlich von Intraprenör zu vertreten ist. Intraprenör kann nach eigenem Ermessen einen Nachholzeitraum gewähren; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Nach Ablauf der Laufzeit bleibt der vertragliche Rahmen einschließlich dieser AGB anwendbar, sofern die Parteien erneut Leistungen beauftragen. Eine Leistungspflicht entsteht ausschließlich durch konkrete Beauftragung.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot als Pauschale, auf Stunden- oder mengenbasierter Grundlage oder in sonstiger vereinbarter Form.
Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Intraprenör berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten.
Intraprenör ist berechtigt, Vergütungssätze für zukünftige Leistungen anzupassen, sofern hierfür sachliche Gründe bestehen. Bereits vereinbarte Pauschalen oder laufende Projekte bleiben hiervon unberührt.
Notwendige, im Angebot nicht ausdrücklich enthaltene Aufwendungen gelten als Auslagen und werden gesondert berechnet.
Zu den Auslagen zählen insbesondere Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie sonstige zur Durchführung der Leistung erforderliche Sach- und Fremdaufwendungen, etwa Materialien, Workshop- und Schulungsbedarf, Druck- und Vervielfältigungskosten, Beschaffungen oder vergleichbare projektbezogene Aufwendungen. Eine abschließende Aufzählung ist nicht geschuldet.
Sofern im Angebot ausgewiesen, kann zusätzlich eine projektbezogene Projektmanagement- und Infrastrukturpauschale berechnet werden. Diese umfasst insbesondere organisatorische, koordinierende und administrative Tätigkeiten sowie den Einsatz interner Systeme und Infrastrukturen.
Die Pauschale gilt – sofern ausgewiesen – auch für zusätzliche oder erweiterte Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt und wird unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand erhoben.
Der Kunde erhält an den von Intraprenör erstellten Arbeitsergebnissen ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Intraprenör darf den Kunden als Referenz benennen, sofern keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen auch über das Vertragsende hinaus.
Intraprenör haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Intraprenör nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Intraprenör GmbH.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin, sofern gesetzlich zulässig.