Allgemeine Geschäftsbedingungen der Intraprenör GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin (nachfolgend: „Intraprenör“) gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Stand: 24.01.2025
Die Intraprenör GmbH ("Intraprenör") ist ein Beratungsunternehmen im Bereich People & Culture. Zur Erbringung ihrer Leistungen bindet Intraprenör externe Dienstleister:innen wie Coaches, Trainer:innen, Grafiker:innen und ähnliche freie Mitarbeitende (nachfolgend „Auftragnehmer:innen“) im Rahmen von einzelnen Aufträgen ein.
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen („AEB") gelten ausschließlich für sämtliche Verträge zwischen Intraprenör und den Auftragnehmer:innen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Auftragnehmer:innen finden keine Anwendung, es sei denn, Intraprenör stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AEB gelten auch für zukünftige Vertragsbeziehungen, ohne dass eine erneute Bezugnahme erforderlich ist.
Auftragnehmer:innen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und fachgerecht gemäß vereinbarter Spezifikationen.
Die konkreten Einzelheiten zu Dauer, Vergütung und Leistungsumfang werden im jeweiligen Projektvertrag geregelt. Regelungen des Projektvertrages gehen den AEB im Zweifel vor.
Auftragnehmer:innen sind in ihrer Tätigkeit zeitlich und örtlich frei, soweit auftragsbezogene Anforderungen dem nicht entgegenstehen. Sie sind verpflichtet, vereinbarte Termine einzuhalten und Verzögerungen unverzüglich mitzuteilen.
Angebote von Intraprenör sind frühestens mit Zusendung des Projektvertrages verbindlich. Offensichtliche Fehler sind Intraprenör vor Annahme mitzuteilen.
Auftragnehmer:innen bestätigen Angebote innerhalb von 14 Tagen schriftlich. Abweichende Annahmen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Intraprenör.
Die Höhe der Vergütung wird im Projektvertrag festgelegt. Umsatzsteuer wird zusätzlich gezahlt, sofern anwendbar.
Auftragnehmer:innen sind berechtigt, nach vollständiger Leistungserbringung eine Gesamtrechnung zum Abschluss des jeweiligen Projektes zu stellen. Die Fälligkeit der Zahlung durch Intraprenör tritt jedoch erst dann ein, wenn Intraprenör selbst die Zahlung ihres Auftraggebers erhalten hat. Etwaige Rechnungsfristen der Auftragnehmer:innen gelten nicht.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Auftragnehmer:innen nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu.
Auftragnehmer:innen dürfen Dritte (Erfüllungsgehilfen) nur mit vorheriger Zustimmung von Intraprenör einsetzen. Intraprenör darf Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen gefährdet sind.
Auftragnehmer:innen haften für Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Handeln.
Auftragnehmer:innen verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere geschäftliche und strategische Informationen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt, es sei denn, Informationen werden öffentlich bekannt, ohne Verschulden der Auftragnehmer:innen.
Vertrauliche Informationen sind nach Beendigung der Zusammenarbeit unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
Auftragnehmer:innen übertragen Intraprenör an allen Arbeitsergebnissen unwiderruflich, exklusiv, zeitlich und örtlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte.
Auftragnehmer:innen gewährleisten, dass ihre Leistungen frei von Rechten Dritter sind und stellen Intraprenör von Ansprüchen Dritter diesbezüglich frei.
Auftragnehmer:innen haften im gesetzlichen Umfang für Schäden, die sie schuldhaft verursachen.
Auftragnehmer:innen erbringen ihre Leistungen als selbstständige Unternehmer:innen. Ein Arbeits- oder sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wird ausdrücklich nicht begründet.
Auftragnehmer:innen verpflichten sich, Intraprenör unverzüglich über Umstände zu informieren, die auf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis hinweisen könnten.
Für die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und Intraprenör gilt die Datenschutzerklärung von Intraprenör (www.intraprenör.de/datenschutz).
Der Kunde kommuniziert mit Intraprenör auch elektronisch über DSGVO-konforme Angebote, die Intraprenör bestimmen kann. Dazu gehören die Angebote Asana, Miro, Google Workspace, Microsoft Teams, Slack. Intraprenör kann zukünftig weitere Angebote, die die Datenverarbeitungsanforderungen der DSGVO erfüllen, hinzufügen.
Ton-, Bild- und Videoaufzeichnungen sowie Interviewmitschriften, die Intraprenör im Rahmen von Gesprächen mit Mitarbeitenden, Workshops, Expertengesprächen und anderen zur Leistungserbringung stattfindenden Methoden anfertigt, bleiben zum Schutz der Quellen bei Intraprenör. Intraprenör ist berechtigt, diese Daten zu vernichten.
Mit Erbringung einer Leistung, spätestens jedoch zum Ende der Vertragslaufzeit vernichtet Intraprenör sämtliche Daten ordnungsgemäß. Intraprenör hat keine Pflicht zur Aufbewahrung oder Bereitstellung von Daten nach Ende der Vertragslaufzeit.
Änderungen und Ergänzungen dieser AEB bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieser AEB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn entspricht.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der/die Auftragnehmer:in Kaufmann/-frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.