Allgemeine Einkaufsbedingungen
Intraprenör GmbH, Am Krögel 2, 10179 Berlin
Stand: 01/2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Intraprenör GmbH und ihren Auftragnehmern. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwendung, auch wenn Leistungen vorbehaltlos entgegengenommen werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsschluss
Verträge kommen ausschließlich durch schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande. Maßgeblich sind der jeweilige Einzelvertrag sowie diese AEB.
3. Leistungserbringung
Leistungen sind eigenverantwortlich, termingerecht und gemäß Vereinbarung zu erbringen. Änderungen bedürfen der vorherigen Abstimmung.
4. Einsatz von Dritten
Der Einsatz von Subunternehmern ist nur mit vorheriger Zustimmung zulässig. Der Auftragnehmer haftet für Dritte wie für eigenes Verschulden.
5. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. Die Zahlungspflicht entsteht erst nach Zahlungseingang des Endkunden bei Intraprenör. Abschlagszahlungen bestehen nicht, sofern nicht vereinbart.
6. Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält Intraprenör sämtliche ausschließlichen Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. Allgemeines Fachwissen bleibt unberührt.
7. Geheimhaltung
Alle nicht öffentlichen Informationen sind zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
8. Haftung
Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung auf wesentliche Vertragspflichten und das Netto-Auftragsvolumen begrenzt.
9. Selbstständigkeit
Der Auftragnehmer handelt als selbstständiger Unternehmer. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.